Exklusiv
Minijobs: Das ändert sich im nächsten Jahr
Zum Jahreswechsel 2025/26 greifen neue Vorgaben für Minijobs. Die Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro, der Mindestlohn auf 13,90 Euro. Damit müssen Arbeitszeiten und Vergütungen neu justiert werden. Schon kleine Überschreitungen führen sonst direkt in ein voll abgabenpflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Zugleich entsteht begrenzter Spielraum für etwas mehr Arbeitszeit. Der Beitrag zeigt, warum genaue Neuberechnungen jetzt notwendig sind und welche Gestaltungen rechtssicher bleiben.
von Rainer Berg Die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse erfordert fortlaufend Anpassungen – so auch zum Jahreswechsel 2025/26. Bei falscher Handhabung kann es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer teuer werden. Die Verdienstgrenze 2026, die Mindestlohnanpassung sowie „tarifliche Regelungen“ wirken wechselseitig auf die Arbeitszeiten. Hierzu...
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