Exklusiv
Pflege trägt Durchführungsverantwortung
Der G-BA hat die HKP-Richtlinie geändert – und eine zentrale Streitfrage geklärt: Die Durchführungsverantwortung für behandlungspflegerische Maßnahmen liegt bei den Pflegefachkräften. Welche Folgen hat das für Verordnung, Haftung und Abrechnung? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und ihre praktische Bedeutung.
von Ronald Richter Bisher war durchaus umstritten, ob es sich bei den Verrichtungen der Behandlungspflege um eine delegationsfähige Leistung im Sinne des Vertragsarztrechts handelt, für die die verordnende Ärztin bzw. der verordnende Arzt die Durchführungsverantwortung trägt, oder ob die Verantwortung...