Exklusiv
Digitale Pflegeanwendungen: Schaffen sie jetzt den Sprung in die Praxis?
In der Versorgungspraxis haben sich DiPA bislang nicht etabliert. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wurde der Anwendungsbereich der DiPA zwar erweitert, bleibt aber leistungsrechtlich weiterhin auf die häusliche Versorgung beschränkt. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Aufnahme zur Erprobung.
Von Charlotte Mentzel Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wurde der Anwendungsbereich der DiPA erweitert. Es können nun auch solche Anwendungen als DiPA in Betracht kommen, die pflegende Angehörige oder sonstige ehrenamtlich Pflegende unterstützen und...