Exklusiv
Das Aus für das Einwurf-Einschreiben
Ein Einwurf-Einschreiben ist kein verlässlicher Nachweis dafür, dass ein wichtiges Schreiben (z. B. eine Kündigung) tatsächlich beim Arbeitnehmer angekommen ist.
von Peter Sausen Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 07.05.2026 (Az. 2 AZR 184/25) eine für Arbeitgeber wichtige Entscheidung getroffen. Im entschiedenen Fall ging es um die Zustellung einer Einladung zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Die praktische Bedeutung der Entscheidung gilt auch...
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