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PNOG: „Tarifgebundenen Einrichtungen wird die sichere Refinanzierung entzogen“
Der geplante Ausstieg aus der tariflichen Refinanzierungslogik setzt Pflegeeinrichtungen unter Druck: Tarifliche Löhne bleiben geschuldet, ihre vollständige Refinanzierung könnte jedoch künftig nicht mehr gesichert sein. Im Interview vor der Altenheim Digital-Konferenz „Das PNOG kommt. Sind Sie bereit?“ am 29. Juli 2026 ordnet Arbeitsrechtler Peter Sausen die Folgen ein.
Herr Sausen, wie bewerten Sie die vorgesehenen Änderungen aus arbeitsrechtlicher und praktischer Sicht?
Peter Sausen: Der Entwurf setzt die bisherige Schutzlogik der §§ 72 und 82c SGB XI vorübergehend aus. Tarifliche beziehungsweise tariforientierte Entlohnung soll weder Zulassungsvoraussetzung noch maßgeblicher Wirtschaftlichkeitsmaßstab sein. Arbeitsrechtlich bleiben tarifvertraglich geschuldete Löhne jedoch verbindlich. Tarifgebundenen Einrichtungen wird damit die sichere Refinanzierung entzogen, obwohl ihre Zahlungspflichten fortbestehen.
Lohnsenkungen wird es nicht geben, da das Entgeltniveau zum 1. Januar 2027 geschützt werden soll. Das Risiko betrifft künftige Tarifsteigerungen. Der Wechsel von einer tarifbezogenen Wirtschaftlichkeitsvermutung zu einer an der Grundlohnrate orientierten Ausgabenbremse kann in normalen Jahren tragbar sein. Bei überdurchschnittlichen Tarifabschlüssen oder strukturellen Kostensteigerungen können jedoch erhebliche Finanzierungslücken entstehen. Der Entwurf ist deshalb nachbesserungsbedürftig.
Viele Träger befürchten Nachteile bei der Finanzierung künftiger Lohnsteigerungen. Wie realistisch sind diese Sorgen?
Sausen: Die Sorgen sind realistisch. Allerdings führt nicht jede Lohnerhöhung automatisch zu einer Unterdeckung. Problematisch wird es, wenn Tarifsteigerungen die Veränderungsrate nach § 71 Absatz 3 SGB V übersteigen. Nach dem bisherigen Entwurf besteht dann kein sicherer Anspruch auf vollständige Refinanzierung.
Rechtlich muss § 84 Absatz 2 SGB XI zentral bleiben: Pflegesätze müssen leistungsgerecht sein und bei wirtschaftlicher Betriebsführung die Finanzierung der Aufwendungen sowie die Erfüllung des Versorgungsauftrags ermöglichen. Werden notwendige Personalkosten nicht gedeckt, drohen Defizite, Personalabbau, Belegungsreduzierungen und Versorgungslücken. Wenn zugleich der Rückgriff auf § 84 Absatz 2 SGB XI versperrt wird, bestehen verfassungsrechtliche Bedenken.
Für Beschäftigte bleiben bestehende Tarifansprüche unverändert. Die gesetzlichen Änderungen haben keinen direkten Einfluss auf sie. Mittelbar könnte es aber künftig zu geringeren Lohnsteigerungen kommen.
Was bedeutet die geplante Neuregelung bis 2030 konkret für Pflegeeinrichtungen?
Sausen: Geplant ist eine Aussetzung der Refinanzierungslogik der §§ 72 und 82c SGB XI vom 2. Januar 2027 bis Ende 2029. Die Auswirkungen reichen damit bis 2030. Träger sollten nicht mit einer sicheren Refinanzierung jeder Tarifsteigerung rechnen.
Erforderlich sind belastbare Kosten- und Liquiditätsplanungen, Szenarien für Tarifsteigerungen oberhalb der Grundlohnrate sowie eine lückenlose Dokumentation der Personalkosten. In Vergütungsverhandlungen sollte deutlich gemacht werden, dass eine Unterdeckung trotz wirtschaftlicher Betriebsführung den Versorgungsauftrag gefährdet.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist ein Kompromiss denkbar: Die Veränderungsrate könnte grundsätzlich Maßstab bleiben, in bestimmten Fällen aber überschritten werden – etwa, wenn andernfalls strukturelle Defizite oder konkrete Versorgungsrisiken drohen. Träger sollten ihre Verhandlungsstrategie schon jetzt auf einen solchen Nachweis ausrichten.
Peter Sausen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Inhaber der Kölner Kanzlei Sausen & Partner, vertieft das Thema auf der Altenheim Digital-Konferenz am 29. Juli 2026.
Die Fragen stellte Ina Füllkrug.
Tipp: Das Online-Event „Das PNOG kommt. Sind Sie bereit?“ findet am 29. Juli 2026 von 10:30 bis 15:15 Uhr statt. Expert:innen wie Hannah Freisheim, Peter Sausen, Nadine Treff, Aldina Hanusa-Straßel und Noah Beuth diskutieren Risiken und Chancen und geben konkrete Empfehlungen für Ihre Einrichtung – kompakt und umsetzungsorientiert.
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