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Verband warnt vor Gefährdung des Infektionsschutzes durch das PNOG
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie warnt davor, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und weitere Pflegehilfsmittel in ein allgemeines Entlastungsbudget zu überführen. Der Verband fordert, den zweckgebundenen Sachleistungsanspruch auch für Menschen mit Pflegegrad 1 zu erhalten.
Nach Auffassung des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) könnte die geplante Überführung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln in ein allgemeines Entlastungsbudget den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege schwächen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Verbands hervor. Betroffen wären demnach unter anderem Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzmasken und Bettschutzeinlagen. Würden diese Produkte aus demselben Budget wie andere Unterstützungsleistungen bezahlt, könnten notwendige Hygienemaßnahmen mit Betreuung, Haushaltshilfe oder Ersatzpflege konkurrieren, argumentiert der BPI.
„Infektionsschutz ist die Sicherheitsgarantie für Pflegende und Gepflegte“, erklärt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. Deshalb müsse der separate und zweckgebundene Sachleistungsanspruch bestehen bleiben.
Rund 4,9 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt
Der Verband verweist auf die große Bedeutung der häuslichen Versorgung. Von insgesamt rund 5,6 Millionen Pflegebedürftigen würden etwa 4,9 Millionen zu Hause versorgt, davon 3,1 Millionen ausschließlich durch Angehörige. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch seien insbesondere bei Wunden, Kathetern, Inkontinenz, einem geschwächten Immunsystem oder mehreren chronischen Erkrankungen relevant. Der BPI bewertet sie daher nicht als optionale Zusatzleistung, sondern als Bestandteil einer sicheren häuslichen Versorgung.
Nach Angaben des Verbands benötigen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einen verlässlichen Zugang zu Produkten, die Infektionen verhindern und die Versorgung stabilisieren. Prävention müsse einsetzen, bevor eine Infektion zu einer gesundheitlichen Verschlechterung oder zu einem Krankenhausaufenthalt führe.
Sachleistungsanspruch soll auch bei Pflegegrad 1 gelten
Der BPI unterstützt deshalb die Forderung, den separaten Sachleistungsanspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beizubehalten. Dies solle ausdrücklich auch für Menschen mit Pflegegrad 1 gelten. Eine Pflegereform müsse den individuellen Bedarf an Infektionsschutz frühzeitig erfassen sowie regelmäßig überprüfen und dokumentieren.
Die vom Verband kritisierte Zusammenführung verschiedener Leistungen in einem flexiblen Budget würde nach Einschätzung Joachimsens einen „falschen Zielkonflikt“ schaffen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dürften nicht vor die Wahl gestellt werden, entweder Unterstützung im Alltag oder Schutz vor vermeidbaren Infektionen zu finanzieren.
Lesen Sie zu diesem Thema ein Interview mit Daniela Piossek, Head of Health Politics & Market Access, PAUL HARTMANN AG, und Dr. Marcus Rudolf Götz, Director Research & Development, BODE Chemie GmbH in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Häusliche Pflege.
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