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Landespflegekammer Rheinland-Pfalz: Dritte Wahl zur Vertreterversammlung gestartet
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat die Wahl zur neuen Vertreterversammlung eröffnet. Rund 200 Kandidatinnen und Kandidaten treten auf zehn Listen an, gewählt werden kann online oder per Briefwahl bis zum 25. September. Die Kammer ruft ihre Mitglieder zu einer hohen Wahlbeteiligung auf, um die berufliche Selbstverwaltung zu stärken.
Für die Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz ist es die dritte Kammerwahl seit Gründung des Selbstverwaltungsorgans. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kammer. Sie können online abstimmen oder per Briefwahl teilnehmen. Die Vertreterversammlung ist nach Kammerangaben das zentrale Organ der beruflichen Selbstverwaltung. Sie entscheidet über die grundlegende Arbeit und Ausrichtung der Kammer. Das Spektrum der zehn antretenden Listen reicht laut Mitteilung von Unterstützern der Kammerarbeit bis hin zu kammerkritischen Initiativen.
Vor der Stimmabgabe können sich die Mitglieder auf der Website der Kammer über die Positionen der Listen informieren. Auch das aktuelle Kammermagazin liefert Hintergründe zur Wahl. Es enthält ein Interview mit Professorin Brigitte Anderl-Doliwa. Sie äußert sich darin zur Bedeutung der Wahl und zur beruflichen Mitbestimmung.
Kammer wirbt für hohe Wahlbeteiligung
„Die Vertreterversammlung lebt davon, dass sich Pflegefachpersonen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Positionen einbringen. Wer wählt, entscheidet mit, welche Themen und Perspektiven in den kommenden Jahren Gewicht bekommen“, erklärt die Landespflegekammer. Eine hohe Wahlbeteiligung stärke die demokratische Legitimation der neuen Vertreterversammlung. Damit werde auch die berufliche Selbstverwaltung in Rheinland-Pfalz gestärkt, so die Kammer. Sie rufe deshalb alle wahlberechtigten Mitglieder zur Stimmabgabe auf.
Das vorläufige Wahlergebnis soll bis zum 5. Oktober 2026 vorliegen. Die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung ist für den 19. November 2026 geplant. Bis dahin bleibt das amtierende Gremium im Amt. Es führt die laufenden Geschäfte der Selbstverwaltung fort.
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