Exklusiv
AKI-Richtlinie geändert
Der G-BA öffnet die Tür für mehr Telemedizin in der außerklinischen Intensivpflege: Künftig können Folgeverordnungen unter klaren Voraussetzungen auch per Videosprechstunde erfolgen. Die Neuregelung schafft mehr Flexibilität – bei weiterhin hohen Anforderungen an Qualität, ärztliche Verantwortung und Patientensicherheit.
von Franziska Dunker Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22.01.2026 eine Änderung der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) beschlossen. Künftig können Folgeverordnungen außerklinischer Intensivpflege unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen einer Videosprechstunde ausgestellt werden. Hierzu wird § 6 AKI-RL um einen neuen Absatz 1a...