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Auch München ist dabei
Aufatmen beim bpa in Bayern. Die Landeshauptstadt München hat sich mit Verzögerung der landesweiten Vereinbarung zur Umsetzung der Änderungen des Pflegeversicherungsgesetzes angeschlossen.

Ganz Bayern, mit Ausnahme der Landeshauptstadt, hatte sich bis vor einigen Wochen auf die Umsetzung der Änderungen des Pflegeversicherungsgesetzes geeinigt und damit die neuen Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen, ermöglicht. Dazu gehören zum Beispiel die Begleitung beim Einkaufen oder beim Friedhofsbesuch.
Die Stadt München hingegen hatte eine flächendeckende Lösung zunächst abgelehnt (wir berichteten) und wollte die gemeinsame Lösung nicht mittragen. Hiergegen gingen die Betroffenen vor, und das Ministerium versuchte, im Konflikt zu vermitteln.
Auf Druck seitens der Pflege und der Selbstverwaltung schloss sich die Landeshauptstadt nun doch der landesweiten Vereinbarung an. Der bayerische Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) Kai A. Kasri begrüßt die aktuelle Entscheidung der Landeshauptstadt: "Das ist eine gute Nachricht für ambulant betreute Patienten und deren Familien. Damit ist eine flächendeckende Verbesserung der Unterstützungen auch für die Pflegebedürftigen möglich, die in München Leistungen der Sozialhilfe erhalten", so Kasri.
Durch die späte Einigung kämen nun dennoch auf viele Pflegedienste Schwierigkeiten zu, warnt der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in München, Joachim Görtz. "Wir haben unsere Mitglieder ständig auf dem Laufenden gehalten und dafür gesorgt, dass die Pflegedienste ihre Kunden schon vor Wochen informiert haben. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Dienste die neue Vereinbarung direkt zum 1. Februar anwenden können."
"Wer jetzt erst seine Kunden informiere, könne die Betreuungsleistungen in vielen Fällen erst in mehreren Wochen angemessen gegenüber den Kostenträgern geltend machen, erläutert" Görtz.
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