Exklusiv
Auch „Nein“ sagen und nicht jeden nehmen
Wie der Name schon sagt, „vertragen“ sich beim Vertragsgespräch zwei Seiten im Pflegevertrag: der Pflegebedürftige sowie der Pflegedienst. Beide Seiten müssen den Vertrag unterschreiben und hier stellt sich dann für den Pflegedienst immer die Frage, ob er den Vertrag mit den vom Pflegebedürftigen gewünschten Leistungen abschließt.
Von Andreas Heiber Was soll die Frage, wenn der Pflegedienst sich doch um den zukünftigen Kunden bemüht und ein Vertragsgespräch gemacht hat? Was ist, wenn der Pflegebedürftige bzw. seine ‚erbenden‘ Angehörige sinnvolle oder sogar notwendige Leistungen rausstreichen, weil sie meinen,...
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