Exklusiv
Auswirkungen des bayerischen Heimrechts auf ambulante Wohnformen
Für kleine und ambulante Wohnformen hat sich durch die Änderungen im bayerischen Heimrecht einiges getan. Trägergesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften erhalten mehr Rechtssicherheit.
Von Joachim Görtz Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage gelten sämtliche bauliche und personelle Mindestanforderungen sowie Bestimmungen zur Mitwirkung und Mitbestimmung nur für Einrichtungen und Wohnformen, die in der Regel mindestens sechs Personen aufnehmen. Bislang galt diese Grenze ausschließlich für bauliche...
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