HP Kompakt
Beihilfe: Regelungen des jeweiligen Bundeslandes beachten
Staatsbedienstete erhalten im Krankheits- oder Pflegefall sogenannte individuelle Beihilfe: Durch die Beihilfe beteiligt sich der Staat in einem bestimmten Umfang an den Kosten. Für ambulante Pflegedienste bedeutet das vielfach doppelte Arbeit – vor allem aber sind Kenntnisse von den konkreten Regelungen des jeweiligen Bundeslandes notwendig.

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