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BEM-Verfahren: Gericht bestätigt volle Arbeitgeberhaftung bei Fehlern externer Dienste
Ein aktuelles Urteil des LAG Baden-Württemberg zeigt: Formfehler im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) können eine krankheitsbedingte Kündigung zu Fall bringen. Besonders riskant wird es, wenn externe Anbieter unsauber arbeiten – denn die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.
von Peter Sausen Hohe Belastungen und nicht verlässliche Dienstpläne führen zu hohen Fehlzeiten in der Pflege. Rechtlich wird es sensibel, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, gleich ob am Stück oder verteilt. Dann muss...