Corona
BGW aktualisiert SARS-CoV-2 Standard
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen an die aktuelle gesetzliche Lage angepasst.

Der zum 15. Dezember 2021 aktualisierte Arbeitsschutzstandard bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus.
Aktualisiert wurde unter anderem, dass es eine Verpflichtung zum Arbeiten im Homeoffice (§ 28b IfSG) bei Bürotätigkeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten gibt. Auch darf der Zutritt für Besucher:innen nach § 28b Infektionsschutzgesetz nur nachweislich negativ getesteten Personen gestattet werden (Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen). Betreute Personen unterliegen dieser Testverpflichtung nicht. Betriebsfremde Personen müssen über die Maßnahmen informiert werden, die aktuell in der Einrichtung zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 gelten. Betriebsfremde Personen mit COVID-19-Erkrankung und solche, für die behördliche Quarantäne angeordnet ist, dürfen die Einrichtung nicht betreten. Bei Besuchen von Angehörigen in stationären Einrichtungen sind zusätzlich die Verordnungen der Länder und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu beachten und umzusetzen.
Zusätzlich müssen die Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung durch SARS-CoV-2 aufgeklärt und über Schutzimpfungen informiert werden. Bei der Vorbereitung der Unterweisung könne sich die Leitung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin beraten lassen. Die Ansprechpersonen sollten dabei bekannt. Auch müsse der der regelmäßige Informationsfluss sichergestellt sein. „Auf die Einhaltung der Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen ist hinzuweisen.Betreuungsbedürftige Personen, Angehörige und weitere betriebsfremde Personen sind in geeigneter Weise über die Schutzmaßnahmen zu informieren“, so die BGW in dem Standard.
Hier finden Sie den aktualisterten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen
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