Exklusiv
Bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen
Abschreibungen, Leasing, Instandhaltung und Zinsen zählen zu den unverzichtbaren Investitionskosten nach § 82 SGB XI – und dürfen nicht über die Pflegevergütung gedeckt werden. Während einige Bundesländer diese Kosten erstatten, müssen Pflegebedürftige andernorts selbst zahlen. Für Pflegedienste bedeutet das: IK klar kalkulieren, betriebsnotwendig nachweisen und Wettbewerbsfähigkeit im Blick behalten.
von Rainer Berg Die Investitionskosten (IK = „betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen“ nach § 82 SGB XI), wie Abschreibungen, Leasing, Mieten, Instandhaltung/Instandsetzung und Zinsen zur Finanzierung von Investitionen sind ein nicht unwesentlicher Kostenfaktor für Pflegedienste. Diese dürfen nicht über die Pflegevergütungen finanziert werden. In...