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Bundestag verabschiedet GKV-Sparpaket

Der Bundestag hat das Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beschlossen, der Bundesrat hat es kurz danach gebilligt. Das Maßnahmenpaket greift in zentrale Bereiche der Versorgung ein. Es hagelt Kritik daran, der bpa spricht von einem drohenden Chaos in der ambulanten Versorgung.

Foto: Deutscher Bundestag/Axel Hartmann.

Mit dem Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung wird die Ausgabendynamik im Gesundheitswesen künftig stärker begrenzt. Ziel sei es, Versicherte vor steigenden Zusatzbeiträgen zu schützen, meldet das Bundesgesundheitsministerium in einer aktuellen Pressemitteilung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betont: „Nach Jahren der steigenden Krankenkassenbeiträge haben wir endlich die Grundlage für stabile Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen.“

Kern des Gesetzes ist laut Ministerium, „die Ausgaben in allen Bereichen an die Entwicklung der Einnahmen zu koppeln“. Dabei handele es sich nicht um pauschale Kürzungen, sondern um eine Begrenzung zukünftiger Steigerungen. Warken spricht von einem „verantwortungsvollen Umgang mit den Beitragsgeldern der Versicherten“.

Konkrete Folgen für Pflege und häusliche Versorgung

Für die häusliche Pflege und angrenzende Bereiche enthält das Gesetz differenzierte Regelungen. Tarifgebundene Leistungserbringer – etwa in der häuslichen Krankenpflege oder außerklinischen Intensivpflege – erhalten weiterhin eine Refinanzierung von Vergütungssteigerungen bis zur Grundlohnrate. Darüber hinausgehende Tarifsteigerungen werden künftig „zur Hälfte refinanziert“.

Diese Regelung ist zunächst auf zwei Jahre befristet und soll evaluiert werden. Gleichzeitig bleibt die Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen im Krankenhaus vorerst bestehen, wenn auch in reduzierter Höhe für die Jahre 2027 und 2028.

Auch strukturell gibt es Änderungen mit indirekter Wirkung auf Pflegekräfte und Patient:innen: Die Verpflichtung zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen bleibt bestehen, während bestehende Instrumente zur Personalbemessung abgeschafft werden. Krankenhäuser müssen künftig eigenverantwortlich sicherstellen, dass „eine Personalbesetzung […] für eine gute Qualität der Leistungen erforderlich ist“.

Weitere Maßnahmen: Pharma, Psychotherapie und Zuzahlungen

Neben Pflege und Versorgung adressiert das Gesetz weitere Kostentreiber. So wird der Herstellerabschlag für Arzneimittel auf 15,5 Prozent erhöht. Für patentierte Impfstoffe gilt zusätzlich ein höherer Abschlag sowie ein Preismoratorium bis 2030.

In der psychotherapeutischen Versorgung werden bislang extrabudgetäre Vergütungen weitgehend in die reguläre Vergütung überführt. Hintergrund ist ein deutlicher Ausgabenanstieg auf zuletzt 3,9 Milliarden Euro jährlich.

Für Versicherte relevant sind zudem steigende Zuzahlungen: Diese werden an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst und „um 50 Prozent angehoben“. Gleichzeitig wird der Bundeszuschuss zur GKV angepasst und der Finanzierungsanteil des Bundes schrittweise erhöht.

Insgesamt beschreibt die Bundesregierung das Gesetz als „Kraftakt“, der „allen Seiten etwas abverlangt“. Ziel bleibt, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu sichern und zugleich eine „hochwertige Versorgung“ für Patient:innen zu gewährleisten.

Meurer: Ambulante Versorgung wird ins Chaos gestürzt

Die Verabschiedung des GKV-Gesetzes stieß auch auf kritische Stimmen: „Die Bundesregierung stiehlt sich aus der eigenen finanziellen Verantwortung für die Krankenversicherung und spart jetzt bei den Gehältern der Pflegekräfte“, äußerte sich Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, bpa. „Und das auch noch völlig willkürlich und unfair. Krankenhäuser und tarifgebundene Träger in der ambulanten häuslichen Krankenpflege und der
außenklinischen Intensivpflege bekommen mehr Gehaltssteigerungen refinanziert als die tarifungebundenen Einrichtungen. Das ist gesetzlich verordnete Wettbewerbsverzerrung in einem Moment, in dem sich der massive Personalmangel weiter verschärft.“ Laut Meurer werde die ambulante Versorgung hierdurch in ein Chaos gestürzt. „Das gegenseitige Abwerben von Pflegekräften wird voll entbrennen und das politisch entzündet.“

Hausärzte prognostizieren massive Versorgungsprobleme

Kritik kam auch vom Hausärzteverband sowie von den Landkreisen und Städten, die unter den Kosten für Krankenhäuser und Rettungsdienste ächzen. Das Sparpaket löste auch Protest bei den Kommunen aus. Die Hausärzte prognostizieren deutliche Einschnitte in der Versorgung durch das Sparpaket. „Wir werden jetzt massive Kürzungsprogramme in den Praxen fahren“, sagte der Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, Markus Blumenthal-Beier, im Deutschlandfunk. Er beklagte, durch die demografische Entwicklung und weitere geplante Reformen würden die Hausärzte mehr Menschen versorgen müssen. Andererseits stiegen die Kosten für Personal und Mieten sprunghaft. Das sei für die Praxen nicht mehr zu schaffen. Es gebe bereits Praxen, die schon aufgrund des Gesetzentwurfes jegliche Einstellungen und Praxiserweiterungen auf Eis gelegt hätten. Auch gebe es genug Hausärzte, die mit 63 Jahren sagten: „Wenn das kommt, da habe ich die Schnauze voll.“ Enttäuscht zeigte sich der Verbandschef nicht nur von der Regierung, sondern auch der Mehrheit der Bundesländer, die das Spargesetz letztlich mitgetragen haben. Blumenthal-Beier sagte „massive Versorgungsprobleme in dünn besiedelten Region“ voraus.

Das parlamentarische Verfahren ist nun abgeschlossen. Das Gesetz tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. einzelne Regelungen gelten erst ab 2027 bzw. 2028.