Corona
Corona-Bonus: GKV-Spitzenverband veröffentlicht Antragsformulare
Der GKV-Spitzenverband hat die Antragsformulare und Verfahren zur Bonuszahlung aufgrund der Corona-Pandemie nach dem neuen § 150a SGB XI veröffentlicht. Darauf wies unter anderem der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) seine Mitglieder hin.

Der GKV-Spitzenverband die Anträge für den Pflege-Bonus veröffentlicht. Screenshoot: GKV-Spitzenverband
Beschäftigte, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig sind, haben gegenüber ihren Arbeitgebern einen Anspruch auf eine einmalige steuer- und sozialabgabenbefreite Sonderleistung Corona-Prämie (§ 150a SGB XI).
Diese einmalige Sonderleistung diene der Anerkennung und Wertschätzung aller insbesondere in Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft eingesetzten Beschäftigten in Zeiten der Corona-Pandemie. Die zugelassene Pflegeeinrichtung (nach § 72 SGB XI) erhält den Betrag der Corona-Prämien für ihre anspruchsberechtigten Beschäftigten von der sozialen Pflegeversicherung als Vorauszahlung.
Die Prämienhöhe ist in Abhängigkeit des Tätigkeitsfelds und -umfangs gesetzlich festgelegt und beträgt zwischen 100 und 1.000 Euro. Die Bundesländer können die Prämie aufstocken. Bisher fehlen noch die Bestätigungen aus Thüringen und Berlin zur Aufstockung.
Alle Mustervorlagen und Antragsformulare finden Sie hier
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