Exklusiv
Die Rahmenempfehlungen zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege
Mit dem Inkrafttreten des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG) hat der Gesetzgeber eine eigenständige Rechtsvorschrift geschaffen und die außerklinische Intensivpflege aus den Regelungen der häuslichen Krankenpflege ausgegliedert.
Um einheitliche Standards für die außerklinische Intensivpflege (AKI) in ambulanten Wohngemeinschaften und vollstationären Pflegeeinrichtungen zu schaffen, haben der GKV-Spitzenverband und die beteiligten Spitzenverbände der Wohlfahrt Rahmenempfehlungen erarbeitet. Aufgrund der unterschiedlichen Pflegeregulierungen der Bundesländer in ihren Heimgesetzgebungen war dies erforderlich. Die...
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