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Ersatzkassen bekommen 700 000 Euro erstattet

Wegen gefälschter Abrechnungen und anderer Manipulationen haben die Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen 2016 mehr als 700 000 Euro von Ärzten und Pflegediensten zurückbekommen.

- Foto: Jorma Bork/pixelio.de

Die Rückzahlung setze sich aus 26 Fällen zusammen, erklärte der Verband der Ersatzkassen in Düsseldorf. Einige Fälle stachen hervor. Ein Zahnarzt hatte nicht erbrachte Leistungen abgerechnet: Fast 57 000 Euro wurden zurückgezahlt. Von zwei Pflegediensten bekamen die Kassen 63 000 Euro wieder, weil Leistungen von nicht ausreichend qualifizierten Mitarbeitern erbracht worden waren.

Durchgeführt wird die Abrechnungsprüfung im Zuge der Qualitätsprüfung. Wer sich gut auf die Prüfung vorbereitet, ist schon mal auf der sicheren Seite. Welche Formulare sollte der Pflegedienst bereithalten? Wie sollte er den Prüfer empfangen? Wo kann der Prüfer während des Aufenthalts im Pflegedienst ungestört arbeiten? Wer aus dem Pflegedienst sollte bei der Prüfung dabei sein?

Das sind nur einige der – eher einfachen – Fragen, die es bereits im Vorfeld zu klären gilt, neben den weiteren – doch spezielleren organisatorischen, inhaltlichen und rechtlichen Fragen, die während einer Prüfung auftreten und auf die Pflegedienste ebenfalls vorbereitet sein sollten. Pflegeexperte Andreas Heiber und Pflegerechtsexpertin Helen Möritz (Richterrechtsanwälte Hamburg) wissen, worauf es bei dieser Prüfung ankommt, damit sie erfolgreich ist. Und auch, wie die Prüfung aus Sicht des Prüfers optimal verläuft, ist im Vorfeld für Pflegedienste gut zu wissen. Hierüber weiß Robert Pelzer MDK Nordrhein, Bescheid.

Auf der Veranstaltung Abrechnungsprüfung am 19. Mai in Düsseldorf Ratingen erhalten Sie von den drei Experten das nötige Rüstzeug, um sich auf die Abrechnungsprüfung optimal vorzubereiten.

Hier erhalten Sie weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung