Ambulante Pflegepraxis
G-BA will Regelungslücken bei HKP-Verordnungen prüfen
Kommt bald die Leistungsziffer zur erweiterten Krankenbeobachtung in die HKP-Richtlinie? Bei der Verordnung von häuslicher Krankenpflege will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüfen, wie mögliche Regelungslücken für Versicherte mit einem erhöhten Bedarf an Behandlungspflege geschlossen werden können.
Der G-BA will in seinen Beratungen Hinweisen aus der Versorgung nachgehen, die auf mögliche Regelungslücken für Versicherte hinweisen, die zwar einen erhöhten Bedarf an Behandlungspflege bzw. Krankenbeobachtung aufweisen, aber die spezifischen Anforderungen der außerklinischen Intensivpflege nicht voll erfüllen.
Durch gesetzliche Änderungen im Jahre 2020 wurde die spezialisierte Krankenbeobachtung aus der häuslichen Krankenpflege (HKP; § 37 SGB V) herausgelöst und in eine eigenständige Rechtsvorschrift zur außerklinischen Intensivpflege (AKI; § 37c SGB V) überführt.
Der G-BA hatte die gesetzlichen Änderungen zu den Verordnungsvoraussetzungen in seinen Richtlinien (HKP-/AKI-Richtlinie) nachvollzogen. Zudem hat inzwischen die Patientenvertretung einen entsprechenden Beratungsantrag zur Ergänzung der HKP-Richtlinie über eine Leistungsziffer zu einer erweiterten Krankenbeobachtung gestellt. Im Frühjahr 2025 ist die Aufnahme der Beratungen zu erwarten, heißt es in einer Mitteilung des G-BA.
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