Digitalisierung

GeDIG-Entwurf: Verbändebündnis vermisst Vision für sektorenübergreifende Versorgung

Das Bundesgesundheitsministerium will mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen zentrale Digitalisierungsvorhaben bündeln. Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege sieht zwar richtige Ansätze, kritisiert aber fehlende strategische Ausrichtung, unsichere Finanzierung und eine zu schwache Rolle der Pflege im Gesetzgebungsprozess.

Foto: Adobe Stock/Gorodenkoff

Mit dem Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) hat das Bundesministerium für Gesundheit ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt. Es umfasst die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), den Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI), die Förderung der Interoperabilität sowie neue Regelungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten und zur Versorgungssteuerung. Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege hat dazu am 26. Juni 2026 ein Positionspapier veröffentlicht, das die Vorhaben grundsätzlich begrüßt, zugleich aber an mehreren Stellen Nachbesserungen einfordert.

Strukturen werden digitalisiert – ohne Zielbild

Ein Kernpunkt der Kritik: Der Entwurf überführe bestehende Strukturen lediglich in digitale Prozesse, ohne eine Perspektive für eine sektorenübergreifende Versorgung zu entwerfen. Damit blieben laut Bündnis die Möglichkeiten der Digitalisierung zur Versorgungssicherung, zur Entlastung der Fachkräfte, zum Bürokratieabbau und zur Bewältigung des demografischen Wandels ungenutzt. Das Bündnis betont zudem, dass Technik allein keine strukturellen Probleme löse.

Pflege als eigenständige Akteurin

Besonders deutlich fällt die Kritik an der Einbindung der Pflege aus. Pflege, Rehabilitation und Eingliederungshilfe seien tragende Säulen des Gesundheits- und Sozialsystems und müssten von Beginn an in digitale Prozesse eingebunden werden. Die Profession Pflege soll nach Auffassung des Bündnisses verbindlich sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Nutzung digitaler Anwendungen beteiligt werden. Bestehende Sektorengrenzen dürften nicht digital fortgeschrieben werden.

Verlässliche Zeitpläne gefordert

Das Bündnis verweist auf wiederholte Verzögerungen bei der Einführung digitaler Anwendungen. Diese führten zu Planungsunsicherheit bei Leistungserbringenden und Industrie und schwächten das Vertrauen in den Transformationsprozess. Als Beispiele nennt das Positionspapier die elektronischen Verordnungen und den Medikationsprozess. Gefordert werden klare Zeitpläne, praxistaugliche Umsetzungsvorgaben sowie stabile technische Lösungen – verbunden mit einer zügigen Umsetzung bereits laufender Maßnahmen.

Telematikinfrastruktur und Standards

Die im Entwurf vorgesehene Stärkung der Interoperabilität wird vom Bündnis begrüßt. Damit die TI als Rückgrat der digitalen Versorgung tatsächlich Nutzen entfalten könne, müsse sie sektorenübergreifend, verbindlich, wirtschaftlich nutzbar und interoperabel ausgestaltet sein. Erforderlich seien gemeinsame Standards für strukturierte und nutzbare Daten entlang der gesamten Versorgungskette – ausdrücklich einschließlich pflegerischer Daten und deren fachlicher Bewertung durch beruflich Pflegende.

Datennutzung am konkreten Mehrwert messen

Die stärkere Nutzung von Gesundheitsdaten und die Umsetzung des europäischen Gesundheitsdatenraums werden vom Bündnis unterstützt. Entscheidend sei jedoch der tatsächliche Nutzen: Daten dürften nicht nur gesammelt, sondern müssten sinnvoll verwendet werden. Qualität, Datenschutz und Transparenz seien sicherzustellen. Versicherte sollen nachvollziehen können, wie ihre Daten verwendet werden und welcher konkrete Versorgungsnutzen daraus entsteht.

Finanzierungslücke bei Leistungserbringern und Industrie

Als wesentlichen Schwachpunkt bezeichnet das Bündnis die Finanzierung. Das GeDIG verpflichte Leistungserbringende zu umfangreichen digitalen Maßnahmen, ohne deren Refinanzierung dauerhaft zu sichern. Zudem sei der Erfüllungsaufwand für die Industrie im Entwurf nicht angemessen abgebildet. Gefordert wird eine verlässliche, dauerhafte Finanzierung der digitalen Anwendungen für Leistungserbringer sowie eine belastbare Festlegung des Erfüllungsaufwands aufseiten der Industrie.

Fazit des Bündnisses

Insgesamt setze das GeDIG wichtige Impulse, bleibe als strategisches Zukunftsgesetz aber hinter seinen Möglichkeiten zurück. Es fehle eine klare Vision für eine vernetzte, sektorenübergreifende Versorgung, die die Potenziale der Digitalisierung konsequent nutzt und Fachkräfte spürbar entlastet. Das Bündnis fordert daher Nachbesserungen in fünf Punkten: eine klare strategische Ausrichtung, die konsequente Einbindung aller Versorgungsbereiche, verbindliche Standards und Zeitpläne, eine stärkere Rolle der Pflege als eigenständige Akteurin sowie eine nachhaltige Finanzierung. (ck)

Weiterführender Link: Positionspapier des Verbändebündnisses Digitalisierung in der Pflege zum GeDIG-Entwurf (PDF, 26. Juni 2026)