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HKP-Richtlinie: Änderungen bei Kompressionstherapie und Unterstützungspflege
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue
Leistung bei der Kompressionstherapie und eine
Ergänzung der Unterstützungspflege beschlossen.

Als Leistung der häuslichen Krankenpflege können
Patienten zukünftig Hilfe beim An- und Ausziehen von
ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen oder
-strumpfhosen bereits ab der Kompressionsklasse I
erhalten. Die Hilfe kann auch dann in Anspruch genommen
werden, wenn darüber hinaus kein Bedarf an Grundpflege
besteht. Die entsprechenden Anpassungen der Häuslichen
Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) hat der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) Ende Dezember in Berlin
beschlossen.
Zudem wurde in der HKP-RL der gesetzliche Anspruch auf
sogenannte Unterstützungspflege ergänzt: Bei schwerer
Krankheit – beispielsweise nach einem
Krankenhausaufenthalt – können Leistungen der
Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung auch
dann verordnet werden, wenn keine medizinische
Behandlungspflege angezeigt ist.
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