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Infokarte zur Erstattung von Pflegehilfsmitteln

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat eine
neue Informationskarte zur Erstattung von
Pflegehilfsmitteln veröffentlicht. Die Infokarte klärt
auf, welche Pflegehilfsmittel es gibt, wann ein
Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht, wer für die
Erstattung der Kosten aufkommt und wann Zuzahlungen zu
leisten sind.

- Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat eine neue Informationskarte zur Erstattung von Pflegehilfsmitteln veröffentlicht.Foto: BVMed

Der Antrag für die Kostenübernahme eines
Pflegehilfsmittels kann ohne ärztliche Verordnung bei
der Pflegekasse gestellt werden. Pflegehilfsmittel
werden von den Pflegekassen monatlich bis zu einem
Betrag von 40 Euro bezahlt.

bvmed.de/pflegehilfsmittel