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Keine Regelprüfungen und Hausbesuche bis zum 15. Januar
Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen verlängerten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen finden bis 15. Januar 2021 keine persönlichen Pflegebegutachtungen statt, meldet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung.

Die Einstufung in Pflegegrade erfolge bis dahin „alternativ auf Basis bereits vorliegender Informationen und eines ergänzenden strukturierten Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. den Bezugspflegepersonen“.
Die Medizinischen Dienste wollen in dieser Zeit auch keine Qualitätsregelprüfungen in den ambulanten Pflegeeinrichtungen durchführen. Anlassprüfungen seien aber „jederzeit weiterhin möglich, wenn dies aufgrund von Beschwerden erforderlich ist“.
Die Medizinischen Dienste seien dabei, die Testkapazitäten auszubauen und planen die Qualitätsregelprüfungen „baldmöglichst“ wieder aufzunehmen.
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