Exklusiv
Krank im Freizeitausgleich: Plusstunden gelten trotzdem als abgebaut
Erkranken Beschäftigte während ihres Freizeitausgleichs, bleibt der Überstundenabbau dennoch wirksam – das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Eine nachträgliche Arbeitsunfähigkeit macht den gewährten Freizeitausgleich nicht ungültig, auch wenn Plusstunden auf einem Langzeitkonto stehen. Der § 9 Bundesurlaubsgesetz, der Urlaubstage bei Krankheit schützt, ist hier nicht anwendbar. Für Einrichtungen mit Arbeitszeitkonten bedeutet das Urteil: Krankheit unterbricht den Freizeitausgleich nicht.
von Peter Sausen Der Arbeitsanfall in der ambulanten Pflege ist an den Bedarfen der Kundinnen und Kunden ausgerichtet und schwankt entsprechend. Zur Abdeckung der Versorgungstouren kommen flexible Arbeitszeitmodelle zum Einsatz, die Überstunden und Minderstunden der Mitarbeitenden vorsehen. In der Pflege...
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