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Land Berlin fördert Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen pauschal
Im Bundesland Berlin erhalten Tages- und
Nachpflegeeinrichtungen jährliche Beträge in Höhe von
511 Euro pro Platz.

Berliner Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen können bei
der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung Referat II C. Die Antragsformulare
werden von der Senatsverwaltung am Jahresanfang an die
Träger der berechtigten Einrichtungen versandt. Pro
Platz gibt das Land 511 Euro nach § 6 LPflegEG. Die
Höhe der Pauschalförderung ist dabei jedoch begrenzt
auf die Höhe der tatsächlich angefallenen gesondert
berechenbaren Auswendungen nach § 82 Abs. 3 SGB XI. Die
gewährte Pauschalförderung wird bei der Ermittlung der
investiven Entgelte nach § 82 Abs. 3 berücksichtigt.
Dadurch verringert sich die Höhe des investiven
Entgeltes für die Tagespflegegäste. Bei Tagespflegen
mit fünf Öffnungstagen in der Woche (Montag bis
Freitag) entspricht dies 2,34 Euro pro Belegungstag, so
ein Sprecher der Senatverwaltung.
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