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MDK-Geschäftsführer verteidigt neue Qualitätsrichtlinie
Der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der
Krankenversicherung, Dr. Peter Pick, hat die neue
Qualitätsrichtlinie Häusliche Krankenpflege (QPR-HKP)
im Gespräch mit der Zeitschrift Häusliche Pflege
verteidigt.

Diese sei nötig geworden, weil man die
Leistungserbringer nicht prüfen konnte, die keinen
Versorgungsvertrag nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI
haben, sondern nur mit Krankenkassen einen Vertrag nach
§ 132a SGB V zur Erbringung der häuslichen
Krankenpflege haben. Man könne deshalb nicht
ausschließen, dass diese Leistungserbringer bewusst
keinen Versorgungsvertrag nach SGB XI abgeschlossen
hätten, um so die Qualitätsprüfungen zu umgehen, so
Pick. Vor dem Hintergrund der Skandalberichterstattung
über Abrechnungsbetrügereien in der Pflege hat der MDK
laut die Pick diese Lücke geschlossen.
Das komplette Interview mit Peter Pick können Sie in
der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Häusliche Pflege lesen.
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