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Merz sieht Gerechtigkeitsproblem bei Kassen- und Privatpatienten

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will Nachteile gesetzlich Versicherter gegenüber Privatpatienten angehen. Verfestige sich in der Bevölkerung der Eindruck, dass Privatversicherte sofort Termine bekämen und Kassenpatienten wochenlang warten müssten, sei das ein „Gerechtigkeitsproblem“, sagte der Kanzler. Der PKV-Verband weist parallele SPD-Forderungen nach einem Finanzausgleich in der Pflegeversicherung als „Dammbruch“ zurück.

Bundeskanzler Merz will Nachteile gesetzlich Versicherter angehen und spricht von einem Gerechtigkeitsproblem. Foto: CDU / Tobias Koch

Es gebe gute Gründe für beide Versicherungssysteme, erklärte Merz laut dpa. „Aber wenn die Bevölkerung das als ein so massives Problem ansieht, und ich teile die Einschätzung, dann müssen wir daran etwas ändern.“ Die Koalition habe verabredet, Entscheidungen in der gesetzlichen Krankenversicherung „wirkungsgleich“ auf die private zu übertragen. Bislang sei dies nicht geschehen. Merz verwies zudem auf den nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Das Nebeneinander beider Systeme löse ein erhebliches Problem im Gerechtigkeitsempfinden aus. An den Reformvorhaben will der Kanzler festhalten – trotz der von ihm selbst als „Desaster“ bezeichneten Wahlergebnisse.

Widerspruch aus CSU und Ärzteschaft

CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek widersprach bei der Herbstklausur im bayerischen Landtag. Das duale System habe sich über Jahrzehnte bewährt und dürfe nicht zur Disposition gestellt werden. Auch die Bundesärztekammer verteidigte die PKV. Zusätzliche Einnahmen aus der privaten Krankenversicherung finanzierten Personal und Ausstattung, die allen Patienten zugutekämen. VdK-Präsidentin Verena Bentele forderte hingegen eine solidarische Bürgerversicherung. In sie sollten auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen.

PKV warnt vor Finanzausgleich in der Pflege

PKV-Vorsitzender Thomas Brahm wies parallele SPD-Forderungen scharf zurück. Ein Finanzausgleich in der Pflegeversicherung und die Übertragung von Alterungsrückstellungen seien ein „Dammbruch neuer Qualität“. Beides käme einer verfassungswidrigen Enteignung Privatversicherter gleich. Selbst bei einem Ausgleichsvolumen von bis zu zwei Milliarden Euro käme bei Versicherten der Sozialen Pflegeversicherung nur eine Entlastung von rund 1,40 Euro monatlich an. Nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses blieben davon 70 Cent.

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