Exklusiv
Nach der Pflege bei demenzkranken Personen: Ist Türabschließen erlaubt?
Häufig werden Pflegedienste aufgefordert, eine an Demenz erkrankte Person nach Verlassen der Wohnung einzuschließen, um sie zu ihrem eigenen Schutz am Verlassen der Wohnung zu hindern. Doch ist das eigentlich erlaubt?
„Das Einschließen ist grundsätzlich eine freiheitsentziehende Maßnahme, wenn die eingeschlossene Person keinen Schlüssel zum Öffnen der Tür hat bzw. einen solchen nicht zu diesem Zweck nutzen kann“, betont Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter in der August-Ausgabe der Fachzeitschrift „Häusliche Pflege“. Ausgangspunkt...
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