Exklusiv
PUEG: Pflegedienste müssen Kund:innen informieren
Pflegedienste müssen ihre Kund:innen über die fünf Prozent-Steigerung im SGB XI aufklären.
Von Alexander Cito Aufenacker Anspruchsberechtige in allen Bundesländern erhalten eine Anpassung von Geld- und Sachleistungen an die Preisentwicklung (Dynamisierung) und in diesem Atemzug auch gerne die Information, dass zum 1. Januar 2025 diese Pflegesachleistungen noch einmal um 4,5 Prozent steigen werden –...
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