Corona
Regeln für Kostenübernahme von Corona-Tests unklar
Ärztevertreter drängen darauf, das Begleichen der Kosten für Corona-Tests in Pflegeeinrichtungen zu vereinfachen.

Frank Bergmann, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein: "Wir brauchen schon heute eine schnelle Klarstellung, dass die Kosten rückwirkend übernommen werden." Foto: KV Nordrhein
Mediziner klagen einem "Spiegel"-Bericht zufolge über unklare Regeln zur Kostenübernahme für Corona-Tests in Pflegeheimen. "Die Ärzte haben keine Zeit, bei jedem Heimbewohner aufwendig zu recherchieren, wer für die Tests aufkommen könnte", sagt Frank Bergmann, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Nach der geltenden Rechtslage zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für die Tests nur bei Verdachtsfällen oder Krankheitssymptomen.
Die Gesundheitsämter kommen für Tests bei der Rückverfolgung von Infektionsketten auf. Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen sehen zusätzlich vor, dass neue Bewohner vor dem Einzug ins Heim negative Corona-Tests vorlegen müssen. Die Kosten müssen sie im Zweifel selbst tragen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will es mit einem neuen Gesetz ermöglichen, alle Heimbewohner auf Kassenkosten zu testen. Die Neuregelung tritt laut "Spiegel" allerdings frühestens im Juni in Kraft. Zu spät, finden Mediziner und fordern eine Nachbesserung. "Wir brauchen schon heute eine schnelle Klarstellung, dass die Kosten rückwirkend übernommen werden", sagte Bergmann.
Die gesetzlichen Kassen sehen die Vergütung von Tests für Patienten ohne Symptome jedoch nicht als ihre Aufgabe an, berichtet der "Spiegel". Pro Untersuchung müssten sie 60 Euro zahlen. Die "Gefahrenabwehr gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten" sei aus Steuermitteln zu bezahlen, zitiert das Magazin aus einem Schreiben der Spitzenverbände von Kassen und Ärzten an den Gesundheitsausschuss des Bundestags. (epd)
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