Nachrichten

TI: Verband weist auf Fristverschiebung hin

Die Verpflichtung für ambulante Pflegedienste, Leistungen vollelektronisch abzurechnen, startet erst am 1. Oktober 2027. Das ursprünglich für Dezember 2026 vorgesehene Datum ist nicht mehr bindend. Darauf weist der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) hin, nachdem es hierzu in der jüngeren Vergangenheit des Öfteren widersprüchliche Kommunikationen im Markt gegeben hatte.

Die Verpflichtung für ambulante Pflegedienste, Leistungen vollelektronisch abzurechnen, startet erst am 1. Oktober 2027. Bild: Adobe Stock/MQ-Illustrations

Nach Angaben des Verbands soll die Verschiebung den Einrichtungen ermöglichen, sowohl Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) als auch der häuslichen Krankenpflege (HKP) gemeinsam auf digitale Abrechnungsverfahren umzustellen. Die zunächst vorgesehene Verpflichtung hätte lediglich Leistungen nach den §§ 36, 39 und 45b SGB XI umfasst. Durch den späteren Start sollen doppelte Abrechnungsprozesse vermieden werden.

Unverändert bleibt jedoch die Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Pflegedienste sollten die notwendigen Schritte bereits jetzt umsetzen, betont der Verband.

LBNR ersetzt Handzeichen

Für die weitere Digitalisierung spielt das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) eine zentrale Rolle. Dort werden Pflegekräfte registriert und mit einer lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) versehen. Diese soll künftig das bisherige Handzeichen auf Leistungsnachweisen digital ersetzen.

Auch weitere Digitalisierungsprojekte befinden sich in Vorbereitung. So ist die elektronische Verordnung häuslicher Krankenpflege nach Angaben des bad derzeit für September 2028 vorgesehen. Zudem sollen weitere Rezeptarten wie BtM-, T- und grüne Rezepte künftig digital verfügbar werden. Für das elektronische BtM-Rezept wird derzeit der 1. März 2028 als Starttermin genannt.

Hintergrund: Die TI gewinnt im Gesundheitswesen weiter an Bedeutung. Nach Angaben des bad wurden bislang rund 1,5 Milliarden E-Rezepte eingelöst, knapp eine Milliarde KIM-Nachrichten versandt und etwa 500 Millionen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt. (ck/ls)

 

Anzeige: