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Bundesratspräsident Bovenschulte kritisiert Hauruckgesetzgebung

Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte hat die Hauruckgesetzgebung des Bundes kritisiert und eine frühzeitige Länderbeteiligung gefordert. Hintergrund ist das Sparpaket für das Gesundheitswesen, das erst durch eine Fristverkürzung im Bundesrat behandelt werden konnte. Ab September soll mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) das nächste große Reformvorhaben ins parlamentarische Verfahren gehen.

Foto: Bundesrat, Henning Schacht Bundesratspräsident Bovenschulte kritisiert die Hauruckgesetzgebung des Bundes und fordert frühere Länderbeteiligung – auch mit Blick auf das PNOG-Verfahren.

Der SPD-Politiker und Bremer Regierungschef sagte der Deutschen Presse-Agentur, er verstehe zwar, dass der Bund sein Reformprogramm zügig durchbringen wolle. „So wenig Verständnis habe ich dafür, wenn die Interessen der Länder und Kommunen dem Zeitdruck geopfert werden“, sagte Bovenschulte. „Da sind wir Länder sehr empfindlich, weil wir es ja auch ausbaden müssen.“

Chaotisches Verfahren beim Gesundheitssparpaket

Anlass für die Kritik ist das Sparpaket für das Gesundheitswesen, um das die Länder bis in die letzte Minute vor der Sommerpause mit dem Bund gerungen hatten. Erst unmittelbar vor Sitzungsbeginn entschied sich, dass das Paket überhaupt auf die Tagesordnung des Bundesrats kam. Möglich wurde das nur, weil die Länder einer Fristverkürzung für die Beratungen zustimmten. Am Ende passierte das Sparpaket die Länderkammer.

Bovenschulte fordert frühere Länderbeteiligung

Bund und Länder hätten jeweils eigene Interessen, so Bovenschulte. „Aber natürlich lassen sich die objektiv bestehenden Differenzen leichter überbrücken, wenn der Bund die Länder bei der Entscheidungsfindung rechtzeitig einbezieht“, erklärte er. Gegenwärtig sei „da manchmal noch Luft nach oben“. Das „Hauruckverfahren, mit dem jetzt die Gesetze gemacht werden“, halte er nicht für sinnvoll.

PNOG ab September in Bundestag und Bundesrat

Die Mahnung trifft mit dem Pflegeneuordnungsgesetz auf ein weiteres großes Reformvorhaben mit unmittelbarer Bedeutung für die Altenhilfe. Das PNOG soll ab September zunächst im Kabinett und anschließend in Bundestag und Bundesrat beraten werden. Wirkung entfalten soll das Gesetz ab 2027. (dpa/ck)

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