Exklusiv
Die Vergütungsverhandlungen in der außerklinischen Intensivpflege
Der 30. Juni 2024 rückt immer näher und damit der Zeitpunkt, zu dem die Verträge nach § 132a SGB V für die außerklinische Intensivpflege außer Kraft treten sollen und durch neue Verträge nach § 132l SGB V abgelöst werden.
Von Franziska Dunker Da die Verträge nach § 132l SGB V die Rahmenbedingungen für die Vergütungsverhandlungen festlegen, wurde der Schwerpunkt in den letzten Monaten auf die Vertragsverhandlungen gelegt. Nur ein paar Bundesländer wie z.B. Bayern und NRW sind schon in die...
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