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Verius-Fonds: Krankenkassen und KVen verlieren 220 Millionen Euro
Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung haben Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen durch Investitionen in die Verius-Fonds inzwischen rund 220 Millionen Euro verloren. Allein die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe steckte 40 Millionen Euro in zwei Immobilienfonds, bei denen ein Totalverlust erwartet wird. Fünf Kassen und KVen klagen inzwischen gegen die Finanzunternehmen hinter den Fonds.
Das berichtete www.tagesschau.de vor ein paar Tagen. Allein die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) steckte 40 Millionen Euro in zwei Immobilienfonds. Investoren gehen dort inzwischen von einem Totalverlust aus. Hinzu kommen 5,5 Millionen Euro, die die AOK Bremen mit einem Verius-Fonds verloren hat.
Aus Finanzkreisen heißt es laut Bericht, insgesamt hätten 28 Krankenkassen und KVen mehr als 500 Millionen Euro in die Verius-Fonds investiert. Wie hoch die Verluste im Einzelfall sind, machen die meisten Träger bislang nicht öffentlich. Bei der KVWL und der AOK Bremen sind neue Vorstände im Amt. Sie haben externe Anwälte mit der Aufarbeitung beauftragt.
Fünf Kläger vor dem Landgericht Frankfurt
Zu den Klägern zählen laut Bericht die KV Baden-Württemberg und die Kaufmännische Krankenkasse KKH. Sie verweisen in der Klageschrift auf persönliche Treffen und Unterlagen. Darin sei ihnen versichert worden, das Investment sei sicher und entspreche den Anlagevorschriften des Sozialgesetzbuchs. Die beklagte Hauck Aufhäuser Fund Services S.A. weist den Vorwurf der Täuschung zurück.
Verkaufsprospekt nennt 27 Risiken
Der offizielle Verkaufsprospekt weist auf einen möglichen „teilweisen oder vollständigen Verlust des eingezahlten Kapitals“ hin. Von 27 aufgelisteten Risiken werden drei als „hoch“ eingestuft. Finanzexperte Stefan Loipfinger kritisiert: „Dieses Totalverlust-Risiko hätten die Krankenkassen nicht ignorieren dürfen, sie hätten das ernst nehmen müssen.“ Die Bauträger hätten zudem 15 bis 18,5 Prozent Zinsen auf das entliehene Geld zahlen müssen. Ein solcher Zinssatz sei „ein ganz klares Risikosignal“, so Loipfinger.
Gutachten stuften Investments als erwerbbar ein
Bei Krankenkassen wurde laut Recherchen gezielt mit Gutachten von Wirtschaftskanzleien geworben. Die AOK Bremen erklärt, ihre Risikobewertung habe auf einem KPMG-Gutachten beruht. Dieses habe Investments in die Verius-Fonds als konform zu den Regeln des Sozialgesetzbuchs IV bewertet. KPMG selbst verweist auf gesetzliche Verschwiegenheitspflichten. Die IKK Classic hielt trotz eines vergleichbaren Angebots an ihrer Entscheidung gegen das Investment fest. Ein Verhandlungstermin am Landgericht Frankfurt ist für Dezember angesetzt.
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