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Was rechnet der Pflegedienst ab? Fragen Sie doch Ihre Pflegekasse!

Wollen Pflegebedürftige wissen, was der Pflegedienst tatsächlich abrechnet, könnten sie eine Rechnungskopie vom Pflegedienst anfordern. Das kostet den Dienst Zeit und Geld. Doch es gibt auch einen anderen Weg, an diese Daten zu kommen.

Rechnungskopien kann der/die Versicherte einfach und vor allem kostenfrei bei seiner/ihrer Pflegekasse erhalten. Bild: Gina Sanders / AdobeStock.

Laut § 108 SGB XI hat der/die Versicherte ein Auskunftsrecht gegenüber der Pflegekasse. Das bedeutet, so erläutert Andreas Heiber, Inhaber von System & Praxis, in der November-Ausgabe der Fachzeitschrift „Häusliche Pflege“, dass ihm/ihr die Pflegekasse auf Anforderung eine Übersicht der in Anspruch genommenen Leistungen und Kosten im Zeitraum der letzten 18 Monate übermittele.

Aufstellung aller Leistungsbestandteile

„Allerdings muss der/die Versicherte zum aktuellen Stand immer wieder neu einen Antrag auf Auskunft stellen“, so Heiber – und stellt klar: „Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat der Gesetzgeber diese Norm entscheidend verbessert: Nun muss der/die Versicherte nur noch
einmalig den Antrag stellen und erhält dann bis auf Widerruf spätestens alle halbe Jahre regelmäßig eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Leistungen und Kosten.“ Darin enthalten sollen demnach nicht nur die Gesamtkosten sein, sondern die Aufstellung aller Leistungsbestandteile bis hin zu den Leistungsnachweisen.

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der November-Ausgabe der Fachzeitschrift „Häusliche Pflege“.