QPR

Wie Pflegedienste mit Bescheid, Widerspruch und Veröffentlichung umgehen

Mit dem Prüfbericht endet die Qualitätsprüfung nicht – der Maßnahmenbescheid, mögliche Widersprüche und die Veröffentlichung der Ergebnisse schließen sich an. Seit dem Inkrafttreten der neuen QPR ambulant zum 1. Juli 2026 hat sich auch die Praxis der Berichterstellung und -verwertung weiterentwickelt. Drei digitale Fortbildungen der Vincentz Akademie bereiten Führungskräfte auf diese Prozesskette vor.

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Die Prüfinstitution erstellt innerhalb von drei Wochen nach der Qualitätsprüfung einen Prüfbericht, der die festgestellten Sachverhalte nachvollziehbar beschreibt und konkrete Empfehlungen zur Beseitigung von Qualitätsdefiziten enthält. Der Bericht geht an die Landesverbände der Pflegekassen, an die Einrichtung, an den zuständigen Sozialhilfeträger sowie an die nach heimrechtlichen Vorschriften zuständige Aufsichtsbehörde. Bei Auffälligkeiten in der Abrechnung wird er zusätzlich an die betroffene Pflegekasse übermittelt – inklusive Kopien der abrechnungsrelevanten Unterlagen zur Beweissicherung, wobei die betreffende Person namentlich in einem gesonderten Dokument benannt wird.

Ein einmal festgestellter Qualitätsmangel wird im Prüfbericht unabhängig davon dokumentiert, ob und wann er später abgestellt wird. Bei schwerwiegenden Mängeln benachrichtigt die Prüfinstitution die Landesverbände der Pflegekassen unverzüglich. Für Pflegedienste beginnt damit die Auseinandersetzung mit möglichen Maßnahmenbescheiden nach § 115 Absatz 2 SGB XI, dem Widerspruchsverfahren und der öffentlichen Darstellung der Qualitätsergebnisse nach der neuen Qualitätsdarstellungsvereinbarung. Bereits im Abschlussgespräch können Pflegedienste abweichende fachliche Einschätzungen einbringen – diese werden vom Prüfteam schriftlich festgehalten. Wer die Abläufe kennt, kann Fristen wahren, Argumentationslinien vorbereiten und die eigene Außendarstellung aktiv gestalten.

Referent Gerd Nett behandelt im Seminar „QPR ambulant – Fit für die neue Qualitätsprüfung“ Prüfbericht, Maßnahmenbescheid, Widerspruch und die Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse. Aufgrund der hohen Nachfrage bietet die Vincentz Akademie drei digitale Termine an: einen Zusatztermin am 6. August 2026 sowie die regulären Termine am 15. September 2026 und am 12. Oktober 2026, jeweils von 9 bis 13 Uhr.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.vincentz-akademie.de