QPR

Pflegedienste müssen sich jetzt auf die neue QDVA vorbereiten

Zum 1. Juli 2026 löst die Qualitätsdarstellungsvereinbarung ambulant (QDVA) die bisherige Pflege-Transparenzvereinbarung ab. Die Schulnoten entfallen, stattdessen kommen neue Pflichtangaben, ein zweistufiges Darstellungssystem und ein vierstufiges Bewertungsschema. Für ambulante Pflegedienste bleibt nur noch wenig Zeit, ihre Prozesse anzupassen.

Die Vincentz Akademie bietet das Online-Seminar „Ambulante Qualitätsprüfung 2026" an, das gezielt auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Durchgeführt wird das Seminar von Gerd Nett, der als Berater und Autor mit der neuen QPR ambulant und der QDVA bestens vertraut ist und sein Praxiswissen direkt an Leitungskräfte und Qualitätsbeauftragte weitergibt. Foto: privat

Die Uhr tickt: In wenigen Monaten greift ein grundlegend neues System zur Qualitätsdarstellung ambulanter Pflegedienste. Wer als Leitungskraft jetzt nicht handelt, riskiert handwerkliche Fehler bei den verpflichtenden Meldungen an die DatenClearingStelle (DCS) – und damit auch Nachteile bei der öffentlichen Außendarstellung gegenüber Pflegebedürftigen und Angehörigen. Das geht aus einem Beitrag von Gerd Nett, Berater bei System & Praxis Gerd Nett, in „care konkret“ (Ausgabe 12/2026) hervor.

Die Vereinbarungspartner – GKV-Spitzenverband, Trägervereinigungen auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe sowie die kommunalen Spitzenverbände – haben die QDVA veröffentlicht. Sie ergänzt die bereits zuvor vom Medizinischen Dienst Bund vorgelegten neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR ambulant), die ebenfalls zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Bislang wurde die Qualität eines ambulanten Pflegedienstes über eine Gesamtnote sowie Einzelnoten in den drei Bereichen „Pflegerische Leistungen“, „Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen“ und „Dienstleistung und Organisation“ abgebildet. Diese Schulnoten-Systematik entfällt. Die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes beziehungsweise des PKV-Prüfdienstes werden künftig anders aufbereitet, sollen Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen aber weiterhin als Entscheidungsgrundlage dienen.

Die Veröffentlichung umfasst künftig nicht nur die externen Prüfergebnisse, sondern auch verpflichtende beziehungsweise freiwillige Angaben des Pflegedienstes selbst. Diese müssen über ein Formular eigenverantwortlich an die DCS übermittelt und mindestens alle sechs Monate aktualisiert werden. Laut Nett gehören dazu:

  • Allgemeine Informationen über den Pflegedienst
  • Weitere Informationsmöglichkeiten zum Leistungsspektrum
  • Leistungen und Angebote
  • Weitere Versorgungsschwerpunkte
  • Angebote für An- und Zugehörige
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • Personelle Ausstattung

Zusätzlich werden die Ergebnisse der beiden letzten Qualitätsprüfungen vergleichend dargestellt, damit die Qualitätsentwicklung im Zeitverlauf sichtbar wird.

Die kurze Zeit bis zum Stichtag 1. Juli 2026 bedeutet für Leitungskräfte und Qualitätsbeauftragte konkreten Handlungsbedarf: Pflegeprozesse und Dokumentation müssen auf den veränderten Prüffokus ausgerichtet, interne Abläufe für die regelmäßige Datenlieferung an die DCS etabliert und Mitarbeitende auf das neue Bewertungssystem vorbereitet werden.

Seminartipp

Die Vincentz Akademie bietet das Online-Seminar „Ambulante Qualitätsprüfung 2026“ an, das gezielt auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Behandelt werden unter anderem der veränderte Prüffokus, die Bedeutung der Pflegedokumentation, der Prüfablauf, die Stichprobenziehung, Qualitätsbereiche und -aspekte, Besonderheiten bei AKI und psychiatrischer HKP, Bewertungskategorien, Fach- und Abschlussgespräch, Prüfbericht, Maßnahmenbescheid und Widerspruch sowie die Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse.

Termine: 15.06., 15.09. und 12.10.2026, jeweils 9–13 Uhr. Weitere Informationen und Anmeldung unter vincentz-akademie.de.

Aufzeichnung der Digitalkonferenz verfügbar

Wer einen vertieften Überblick zur rechtssicheren Umsetzung der QPR sucht, kann auf die Aufzeichnung der Häusliche Pflege Digitalkonferenz „Qualitätskonferenz ambulant: Die QPR rechtssicher umsetzen“ vom 17. März 2026 zurückgreifen. Neben Gerd Nett referierten dort Prof. Dr. Andreas Büscher (wissenschaftlicher Leiter des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege, DNQP) zur fachlichen Einordnung der neuen Prüfsystematik sowie Kristin Herzer (Heimleitung, Unternehmensgruppe Wend) zum Praxistransfer aus stationären Erfahrungen. Informationen und Zugang zur Aufzeichnung unter haeusliche-pflege.net.