Exklusiv
Telematikinfrastruktur: Noch freiwillig – bald aber Pflicht
Die Telematikinfrastruktur soll in der Zukunft alle Akteur:innen des Gesundheitswesens vernetzen und den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen gewährleisten. Zugang haben nur registrierte Nutzer mit einem elektronischen Heilberufe- und Praxisausweis.
Bereits seit Juli 2021 können sich ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen freiwillig an die TI anbinden. Ab 1. Januar 2024 wird die TI-Anbindung für Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie der außerklinischen Intensivpflege verpflichtend. Zugang zur TI und deren...
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