Exklusiv
Was sich für den Jugend- und Bundesfreiwilligendienst jetzt ändert
Junge Menschen unter 27 Jahren können ihren Freiwilligendienst künftig in Teilzeit leisten, wenn ihre Einsatzstelle zustimmt. Außerdem wird die Höchstgrenze für das Taschengeld angehoben. Einstimmung beschloss der Bundestag am 26. April entsprechende Änderungen in den Gesetzen für den Jugend- und den Bundesfreiwilligendienst.
Danach kann die Dienstzeit pro Tag oder Woche reduziert werden, muss aber mehr als 20 Wochenstunden betragen. Einen Rechtsanspruch auf die Teilzeitregelung gibt es nicht. Bisher sind Freiwillige unter 27 Jahren von Teilzeitregelungen ausgeschlossen, es sei denn, sie können ein...
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