Management
Pflegedienst gründen in stürmischen Zeiten!? – Zahlen, Daten, Fakten und Voraussetzungen
Insolvenzen, fehlende Finanzierungsunterstützung und Fachkräftemangel – diese Themen begleiten aktuell vor allem Inhaber:innen ambulanter Pflegedienste. Trotz dieser Herausforderungen geht der Trend zur Ambulantisierung und liefert zusammen mit dem demografischen Wandel und der dadurch steigenden Anzahl an Pflegebedürftigen sehr gute Voraussetzungen, einen eigenen ambulanten Pflegedienst zu gründen.
Von Andreas Dehlzeit
Laut der Pflegekräftevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes liegt die erwartete Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2049 zwischen 280.000 und 690.000. Der Bedarf an Pflegekräften wird demnach voraussichtlich auf 2,15 Millionen im Jahr 2049 ansteigen. Ambulante Pflegedienste spielen dabei eine zentrale Rolle, denn laut Statistischem Bundesamt werden 5 von 6 Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Bemerkenswert ist, dass selbst Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 und schwersten Beeinträchtigungen zu einem großen Teil noch zu Hause versorgt werden, laut der Befragung waren dies 51,4 Prozent. Pflegedienste werden daher häufig von pflegenden Angehörigen zur Unterstützung in Anspruch genommen.
Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der steigenden Anzahl ambulanter Pflegedienste wider. Wie das Statistische Bundesamt im Mai 2023 ermittelte, ist die Zahl der ambulanten Pflegedienste in den vergangenen 20 Jahren um fast die Hälfte gestiegen. Demnach arbeiteten Ende 2021 rund 442.900 Beschäftigte bei ambulanten Pflegediensten, das ist ein Plus von 134 Prozent gegenüber 2001. In Pflegeheimen nahm die Zahl der Beschäftigten ebenfalls zu, bildete mit 814.000 Beschäftigten allerdings nur ein Plus von 71 Prozent. Gleichzeitig ist der Anteil derer, die in Pflegeheimen vollstationär versorgt werden, gesunken. Nur rund ein Sechstel von den bundesweit 4,96 Millionen Menschen wurde 2021 vollstationär gepflegt.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes vom Mai 2023 bieten eine solide Grundlage für alle Gründungswilligen in der Pflegebranche.
Existenzgründung in der Pflege – Grundlagen und Voraussetzungen
Den Traum verwirklichen und Existenzgründer:in werden – bei der Gründung eines eigenen ambulanten Pflegedienstes müssen Gründer:innen einige Voraussetzungen erfüllen. Die fachlichen Anforderungen an ambulante Pflegedienste sind im Pflegeversicherungsgesetz (Pflege VG) festgelegt. Laut dem Sozialgesetzbuch dürfen nur ausgebildete Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation einen ambulanten Pflegedienst leiten (§ 71 SGB XI). Pflegekräfte, die sich mit einem eigenen Pflegedienst selbstständig machen wollen, benötigen daher eine abgeschlossene Ausbildung als
- Krankenschwester/Krankenpfleger
- Gesundheitspflegerin/Gesundheitspfleger
- Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger
- Altenpflegerin/Altenpfleger mit staatlicher Anerkennung
Zusätzlich zur pflegebezogenen Berufsausbildung, müssen Pflegekräfte in ihrem Ausbildungsberuf innerhalb der letzten acht Jahre mindestens zwei Jahre in ihrem Ausbildungsberuf tätig gewesen sein, um über ausreichende Berufserfahrung zu verfügen. Da zum Gründen und Führen eines Betriebes nicht nur Fachwissen, sondern auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse notwendig sind, müssen Gründer:innen eine Weiterbildung für leitende Funktionen von mindestens 460 Stunden absolviert haben. Diese muss insbesondere folgende Bereiche umfassen:
- Managementkompetenz (Personalführung, Betriebsorganisation, betriebswirtschaftliche Grundlagen, rechtliche Grundlagen, gesundheits- und sozialpolitische Grundlagen)
- psychosoziale und kommunikative Kompetenzen
- Aktualisierung der pflegefachlichen Kompetenz (Pflegewissen, Pflegeorganisation).
Alternativ zur Weiterbildung kann auch der Abschluss eines betriebswirtschaftlichen, pflegewissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Studiums an einer Fachhochschule oder Universität angerechnet werden.
Pflegedienst gründen ohne pflegerischen Hintergrund?
Die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes ohne die fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen einer Pflegedienstleitung ist rechtlich nicht zulässig. Es ist allerdings möglich, als Inhaber:in einen Pflegedienst zu gründen und dann eine Pflegekraft mit PDL-Weiterbildung in Vollzeit einzustellen, um die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Persönliche Voraussetzungen
Sind die fachlichen Voraussetzungen geklärt, empfiehlt es sich, auch über die persönlichen Voraussetzungen nachzudenken. Denn Inhaber:innen eines ambulanten Pflegedienstes tragen viel Verantwortung. Neben der Rolle des Unternehmers müssen sie auch die Rolle des Arbeitgebers und Dienstleisters erfüllen. Pflegedienstinhaber bilden daher das Bindeglied zwischen Patient:innen und ihren Angehörigen, Mitarbeiter:innen, Ärzt:innen und Krankenkassen sowie Lieferanten und weiteren Dienstleistern – das erfordert oftmals organisatorisches und kommunikatives Geschick.
Unter „Mein Gründerportal Pflege“ finden Sie zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Existenzgründer:innen in der Pflege, zum Beispiel eine kostenfrei nutzbare personalisierte Gründercheckliste, in der Sie alle wichtigen Punkte abhaken können und weitere Informationen erhalten. Für weitere Tipps zum Thema Existenzgründung, schauen Sie auch gerne auf der Webseite der SozialFactoring vorbei.
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