Pflegepraxis
Bestimmte Produkte der Wundversorgung nicht mehr auf Kassenrezept
Bestimmte Produkte zur Wundversorgung können bis auf Weiteres nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Darauf verweist die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN).
Für verordnende Ärztinnen und Ärzte besteht das Risiko einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bis hin zum Regress, da die gesetzliche Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit am 2. Dezember 2024 ausgelaufen ist und bisher nicht verlängert werden konnte.
Zum Hintergrund: Neben regulären Verbandmitteln und Verbandmitteln mit ergänzenden Eigenschaften gibt es am Markt sogenannte sonstige Produkte zur Wundversorgung. Dazu können beispielsweise silberhaltige und honighaltige Verbände oder Hydrogele gehören – somit Produkte, die eine eigene Wirkung auf die Wundheilung entfalten können. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten die Kosten hierfür aufgrund einer Gesetzesregelung übernommen, die allerdings befristet war und nun auslief.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) appellierte in einem Brief an den GKV-Spitzenverband, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Regelung bis zum 2. März 2025 weiterhin anzuwenden. Er erwartet, dass bis dahin eine gesetzliche Klärung auf den Weg gebracht werden kann.
Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN: „Nach unseren Informationen – entgegen anders lautender Pressemitteilungen – werden der GKV-Spitzenverband beziehungsweise einige Mitgliedskassen diesem Appell des Bundesgesundheitsministers nicht folgen. Im Gegenteil haben nach dem Auslaufen der Übergangsregelung bereits einzelne Krankenkassen auf die fehlende Verordnungsfähigkeit entsprechender Produkte zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung hingewiesen. Insofern besteht hier ein Regressrisiko für die verordnenden Ärztinnen und Ärzte. Das Verhalten der Krankenkassen und das fehlende rechtzeitige Handeln von Bundesgesundheitsminister Lauterbach gefährdet die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten.“
Die KVN hat ihren Mitgliedern aktuell empfohlen, sonstige Produkte zur Wundversorgung nicht zulasten der GKV sondern auf Privatrezept zu verordnen. Patienten können sich die Kosten ggf. über eine Kostenerstattung rückwirkend bei ihrer Krankenkasse als Kulanzleistung erstatten lassen.
„Die KVN fordert den Gesetzgeber eindringlich auf, die geplante Verlängerung der gesetzlichen Übergangsfrist umgehend umzusetzen, um die Versorgungssicherheit wiederherzustellen“, so Barjenbruch.
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