Digitalisierung

Keine Doppelvergabe der Lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR)

Ein neues Release der BeVaP-Anwendung wurde veröffentlicht. Es bringt technische Anpassungen, die insbesondere Organisationen in der ambulanten Pflege betreffen dürften.

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Die wichtigste Neuerung betrifft Organisationen, die unter § 293 Abs. 8 SGB V fallen, aber kein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat besitzen – etwa kleinere Träger oder Einrichtungen mit abweichender Organisationsstruktur. Diese können sich künftig durch die Verzeichnisstelle manuell für BeVaP registrieren lassen. Die Betreiber:innen der Plattform kündigten an, in den kommenden Wochen alle bereits bekannten betroffenen Einrichtungen proaktiv zu kontaktieren. Organisationen, die bislang keinen Kontakt aufgenommen haben, werden gebeten, sich per E-Mail mit dem Betreff „Manuelle Registrierung“ an support@bevap-bund.de zu wenden.

Ein weiterer Schwerpunkt des Updates liegt auf der Vermeidung von Mehrfachvergaben der Lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR). In der Vergangenheit kam es bei der Neuanlage von Mitarbeitenden regelmäßig zu Fehlern, weil vorhandene LBNR nicht eingetragen wurden. Das führte zu mehrfachen, fehlerhaften Neugenerierungen. Im aktuellen Release wurden technische Mechanismen integriert, die diese Mehrfachvergabe einschränken sollen.

Darüber hinaus wurden Funktionen für die Verzeichnisstelle überarbeitet. Diese sollen sowohl die internen Arbeitsprozesse verbessern als auch die Unterstützung der Nutzenden im Umgang mit der BeVaP-Anwendung erleichtern.

Weitere Informationen zur Anwendung und zum Support finden sich unter https://www.bevap-bund.de. Kontaktaufnahme per E-Mail ist unter support@bevap-bund.de möglich, telefonisch ist die Verzeichnisstelle montags, mittwochs und freitags von 10 bis 13 Uhr unter 0228 – 99307 4711 erreichbar.