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Altenpflege-Abschluss vor dem Aus?

Die Altenpflege steht vor einem historischen Wendepunkt: Der neue Bericht der Bundesregierung nach § 62 Pflegeberufegesetz zeigt, dass der spezialisierte Berufsabschluss in der Altenpflege kaum noch gewählt wird – und damit faktisch vor dem Aus stehen könnte. Die Nachfrage ist zu gering, um den Altenpflegeabschluss dauerhaft im Gesetz zu halten.

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Der neue Bericht der Bundesregierung nach § 62 Pflegeberufegesetz zeigt, dass der spezialisierte Berufsabschluss in der Altenpflege kaum noch gewählt wird. Foto: AdobeStock/Kzenon

Nur 83 Auszubildende im Jahr 2024 entschieden sich bundesweit für den Abschluss als Altenpfleger:in. Bei über 13.700 Auszubildenden mit Vertiefung Langzeitpflege entspricht das einer Quote von nur 0,6 Prozent und insgesamt sogar lediglich 0,2 Prozent aller Pflegeabsolvent:innen. Damit ist die Nachfrage so gering wie nie zuvor.

Auch in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bleibt die Wahlquote niedrig, allerdings liegt sie dort deutlich höher: 324 von 1.275 Auszubildenden mit pädiatrischem Vertiefungseinsatz entschieden sich für einen spezialisierten Abschluss (25 Prozent), was dennoch lediglich rund 0,8 Prozent aller Absolventinnen und Absolventen ausmacht. Doch im Vergleich zur Altenpflege wirkt selbst dieser Anteil stabil.

Der Bericht, den das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfamilienministerium dem Bundestag vorgelegt haben, zeigt damit unmissverständlich, wie sehr die generalistische Pflegeausbildung den Markt dominiert. Insgesamt schlossen 2023 und 2024 über 72.000 Menschen ihre Pflegeausbildung ab – 99 Prozent von ihnen entschieden sich für den generalistischen Abschluss. Die spezialisierte Altenpflege spielt im Ausbildungsgeschehen praktisch keine Rolle mehr.

Die Nachfrage ist zu gering, um den Altenpflegeabschluss dauerhaft im Gesetz zu halten

Für die Ministerien ist die Schlussfolgerung klar: Die Nachfrage ist zu gering, um den Altenpflegeabschluss dauerhaft im Gesetz zu halten. Der Bericht verweist ausdrücklich auf die gesetzliche Voraussetzung in § 62 PflBG: Wird der spezialisierte Abschluss von weniger als der Hälfte der Berechtigten gewählt, soll der Gesetzgeber Anpassungen prüfen – ein Wert, der bei der Altenpflege nicht nur unterschritten, sondern weit unterschlagen wird.

Die Ministerien betonen zudem, dass moderne Spezialisierungsbedarfe ohnehin zunehmend über Fort- und Weiterbildungen oder Studiengänge abgedeckt werden. Damit verliert der traditionelle Altenpflegeabschluss seinen einstigen Stellenwert im Ausbildungssystem.

Bevor über die endgültige Streichung entschieden wird, soll jedoch eine umfassende fachliche Anhörung stattfinden, an der Länder, Verbände und beteiligte Akteure beteiligt werden. Erst danach könnte der Bundestag die dazugehörigen Paragrafen des Pflegeberufegesetzes sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung anpassen oder streichen.

Scharfe Kritik kommt unterdessen aus der Branche. bpa‑Präsident Bernd Meurer spricht von einer „Folge verfehlter Ausbildungspolitik“. Die generalistische Ausbildung mit Wahlmöglichkeit sei „gescheitert“, weil kaum eine Schule überhaupt die Vertiefung Altenpflege anbiete. Zudem seien die erhofften steigenden Azubi‑Zahlen ausgeblieben.

Meurer erinnert daran, dass die eigenständige Altenpflegeausbildung früher ein „Azubimagnet“ gewesen sei – mit 60 Prozent Zuwachs in zehn Jahren. Ihre Abschaffung habe die Versorgung deutlich geschwächt. Sein Appell: Die Politik müsse über eine parallele Wiedereinführung der eigenständigen Altenpflegeausbildung diskutieren, damit sich wieder mehr Menschen gezielt für die Versorgung älterer Menschen entscheiden können.