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Neue QPR ambulant: Was Pflegedienstleitungen jetzt wissen müssen
Mit der Neuentwicklung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) verändert sich die Prüfpraxis in der ambulanten Pflege grundlegend: weg von der formalistischen Dokumentenprüfung, hin zu Hausbesuch, Fachgespräch und einer ergebnisorientierten Bewertung. In zwei Fachvorträgen erhielten die Besucher des Altenpflege-Kongresses am 22. April einen Überblick.
Daniel Amon vom Prüfdienst Careproof beruhigte die Teilnehmenden gleich zu Beginn. „Sie müssen sich nicht um 180 Grad drehen, nur weil es eine neue QPR gibt.“ Mit den neuen Qualitätsprüfungen seien die Prüfenden teilweise sogar schneller durch als zu zuvor.
Vom Kriterium zum Qualitätsaspekt
Das neue Verfahren, entwickelt von der Hochschule Osnabrück und dem IPW Bielefeld, orientiert sich an den Grundprinzipien der stationären Qualitätsprüfung. Statt einzelner Kriterien stehen nun Qualitätsaspekte im Mittelpunkt – also komplexe Themenfelder wie Mobilität, Körperpflege oder die Gestaltung des Alltagslebens. Die zentrale Prüffrage lautet nicht mehr „Wird eine Anforderung erfüllt?“, sondern: „Sind Risiken entstanden oder negative Folgen für den pflegebedürftigen Menschen eingetreten?“
Prof. Dr. Andreas Büscher (Hochschule Osnabrück) stellte die neuen vier Stufen der Bewertung vor:
Bewertet wird in vier Stufen – analog zum stationären Bereich:
- A – Keine Auffälligkeiten
- B – Auffälligkeiten ohne erwartbare Risiken
- C – Defizit mit Risiko negativer Folgen
- D – Defizit mit eingetretenen negativen Folgen
Wichtig: Auffälligkeiten sind beratungsrelevant, Defizite dagegen bewertungsrelevant – und müssen im Einflussbereich des Pflegedienstes liegen.
Hausbesuch und Fachgespräch werden aufgewertet
Die Pflegedokumentation verliert ihre dominante Rolle. Künftig zählen Inaugenscheinnahme, Gespräche mit Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie das Fachgespräch mit den Mitarbeitenden gleichberechtigt. Eine fachlich plausible mündliche Auskunft hat denselben Stellenwert wie ein Dokumentationseintrag. Eine Ausnahme bleibt die Maßnahmenplanung: Sie muss schriftlich und vollständig vorliegen – fehlt sie, gilt das als Risiko einer nicht bedarfsgerechten Versorgung.
Für Prüfdienste bedeutet das mehr Verantwortung und Gestaltungsspielraum, für Pflegedienste eine intensivere fachliche Diskussion auf Augenhöhe.
Stichprobe: neun Personen, klare Struktur
Geprüft wird eine Stichprobe von neun Versorgten: je zwei Personen mit Beeinträchtigungen in Mobilität und/oder Kognition sowie drei Personen mit aufwändigen Leistungen der häuslichen Krankenpflege (z. B. Absaugen, Beatmung, Wundversorgung, ZVK-Pflege). Pflegedienste stellen dafür eine Liste mit Angaben zu Mobilität, Kognition und HKP-Leistungen bereit – inklusive Kennzeichnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI) und psychiatrischer HKP (pHKP).
Die fünf Qualitätsbereiche im Überblick
- QB 1 – Unabhängig vereinbarter Leistungen: Aufnahmemanagement, Reaktion auf Risiken/Gefahren, Anzeichen einer Destabilisierung der Versorgung
- QB 2 – Vereinbarte Leistungen: zehn Aspekte von Mobilität über Körperpflege und Ernährung bis zu Anleitung und Beratung von Angehörigen und Pflegebedürftigen
- QB 3 – Ärztlich verordnete Leistungen: alle verordnungsfähigen HKP-Leistungen, eigene Prüfbögen für AKI und pHKP
- QB 4 – Sonstige Aspekte: Zusammenarbeit mit Angehörigen, Anzeichen von Gewalt/Vernachlässigung – beratungsrelevant, aber nicht bewertet
- QB 5 – Einrichtungsbezogen: internes QM, Hygiene, Qualifikation und Aufgabenwahrnehmung der verantwortlichen Pflegefachkraft
Im Qualitätsbereich 2 wird nur geprüft, was zwischen Pflegedienst und Pflegehaushalt vertraglich vereinbart wurde – schriftlich, in anderer schriftlicher Form oder als mündliche Absprache, sofern in der Maßnahmenplanung erkennbar.
Abschließende Bewertung
Die Gesamtbewertung erfolgt in vier Kategorien – von „keine oder geringe Qualitätsdefizite“ (max. eine C-Wertung) bis zu „schwerwiegenden Qualitätsdefiziten“ (mindestens fünf Personen mit C-/D-Wertung oder mindestens vier D-Wertungen).
Was Leitungen jetzt tun sollten
- Vereinbarte Leistungen prüfen: Sind Verträge, schriftliche Vereinbarungen und Maßnahmenplanungen konsistent und vollständig?
- Mitarbeitende auf das Fachgespräch vorbereiten: Pflegerisches Handeln plausibel begründen können wird zur Schlüsselkompetenz.
- Risikoerfassung schärfen: Besonders im Bereich Aufnahmemanagement und Destabilisierung.
- Internes QM lebendig halten: Nachweisbare Maßnahmen der Qualitätsentwicklung sind im QB 5 zentral.
Die neue QPR fordert Leitungskräfte heraus – bietet aber zugleich die Chance, fachliche Pflege wieder stärker in den Mittelpunkt zu rücken.
Die ALTENPFLEGE läuft noch bis zum 23. April auf dem Messegelänge in Essen.
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