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Starker Anstieg der Pflegebedürftigkeit: Zugang zur Pflege rückt in den Fokus

Die Zahl der Pflegebedürftigen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 deutlich stärker gestiegen als erwartet. Das geht aus einer Studie des IGES Instituts hervor, die der GKV Spitzenverband in Auftrag gegeben hat.

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands: "Seit der Reform 2017 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen von drei auf fast sechs Millionen in etwa verdoppelt und das liegt vor allem an der damaligen Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs." Foto: GKV-Spitzenverband

Dem Abschlussbericht zufolge nahm die Zahl der gesetzlich Versicherten mit einem Erstantrag auf Pflegeleistungen seit 2017 um 25,9 Prozent zu. Der Anteil der Pflegebedürftigen an allen GKV‑Versicherten stieg damit von 4,6 Prozent im Jahr 2017 auf 7,6 Prozent im Jahr 2024. Deutlich mehr Menschen beziehen damit Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung, als ursprünglich prognostiziert worden war.

Anstieg nicht durch Alterung erklärbar

Nach Einschätzung der Gutachter ist der Zuwachs nicht in erster Linie auf die demografische Alterung zurückzuführen. Hauptursache sei vielmehr, dass vermehrt jüngere und im Durchschnitt weniger stark beeinträchtigte Personen Pflegeleistungen beantragen. Über drei Viertel (76,5 Prozent) der erwachsenen Antragstellenden erhalten im ambulanten Bereich einen niedrigen Pflegegrad (1 oder 2) und verbleiben entsprechend lange im System.

Pflegeversicherung vor großen Herausforderungen

Der Vorstandsvorsitzende des GKV‑Spitzenverbandes, Oliver Blatt, bezeichnete den grundsätzlich funktionierenden Zugang zur Pflege als positive Entwicklung. „Auch jüngere Menschen nehmen mittlerweile vermehrt Pflegeleistungen in Anspruch“, sagte er. Zugleich stelle der starke Anstieg der Leistungsbeziehenden die Pflegeversicherung vor erhebliche Herausforderungen. Seit der Reform von 2017 habe sich die Zahl der Pflegebedürftigen von rund drei auf fast sechs Millionen nahezu verdoppelt – vor allem infolge der damals gewählten Ausgestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Blatt verwies darauf, dass die Politik den Zugang zur Pflege großzügiger geregelt habe, als es wissenschaftlich empfohlen worden sei. In einem solidarischen System müsse jedoch darauf geachtet werden, dass Hilfe zielgerichtet gewährt werde und zugleich finanzierbar bleibe. Deshalb solle politisch neu diskutiert werden, welche Rolle die damaligen wissenschaftlichen Empfehlungen künftig spielen sollten.

Mehr Anträge auch bei Kindern und Jugendlichen

Auch bei Kindern und Jugendlichen verzeichnet die Studie einen Anstieg der Erstanträge auf Pflegeleistungen. Lag der Anteil der unter 18‑Jährigen bei ambulanten Anträgen im Jahr 2018 noch bei 3,9 Prozent, stieg er bis 2024 auf 6,5 Prozent. Wegen der insgesamt vergleichsweise geringen Fallzahlen fällt der Einfluss auf die Gesamtentwicklung jedoch begrenzt aus. In dieser Altersgruppe spielen laut Bericht häufig psychische Erkrankungen eine zentrale Rolle, was weiter untersucht werden sollte.

Überprüfung der Schwellenwerte empfohlen

Das IGES‑Institut empfiehlt vor diesem Hintergrund eine Überprüfung der Schwellenwerte im Begutachtungsinstrument für die einzelnen Pflegegrade. Die tatsächlichen Folgen der Reform seien im Vorfeld nicht ausreichend abschätzbar gewesen, da sich die damaligen Analysen nur auf Antragstellende und nicht auf die Gesamtbevölkerung bezogen hätten. Eine Anpassung der Bewertungssystematik an die vor der Reform 2017 empfohlenen Einstellungen solle daher geprüft werden, so das Fazit der Gutachter.

Die Pflegebevollmächtigte der Regierung, Katrin Staffler, sagte der Deutschen Presse-Agentur, damit habe sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von rund 3,4 Millionen (2017) auf etwa 5,7 Millionen (2024) erhöht. Das Plus gehe erheblich über die demografisch bedingte Entwicklung hinaus. „Leistungen werden häufiger und in einem früheren Stadium beantragt als vor der gesetzlichen Neuregelung, zudem erfolgen Höherstufungen vermehrt innerhalb kurzer Zeiträume, erläuterte die CSU-Politikerin.

Mit der Einführung der Pflegegrade waren insbesondere Demenzkranke leichter an Pflegeleistungen gekommen. Staffler nannte die Überprüfung der derzeit geltenden Schwellenwerte nun einen möglichen Reformansatz. Das würde die Begutachtung der Antragstellenden betreffen. Untersucht wird hierbei, wie stark die Beeinträchtigung ist. Das ist die Basis für die Anerkennung eines Pflegegrads. Dafür gibt es ein Messsystem mit Punkten.

Staffler erläuterte, bei der Reform 2017 sei ein erleichterter Zugang zu Pflegegrad 1 bis 3 beabsichtigt gewesen. Dafür sei der Gesetzgeber von wissenschaftlichen Empfehlungen für die konkrete Ausgestaltung abgewichen, die strengere Schwellenwerte vorgesehen hätten.

Staffler mahnte: „Ziel muss es sein, die verfügbaren Leistungen zielgenau, bedarfsgerecht und sachgerecht denjenigen zukommen zu lassen, die auf Unterstützung angewiesen sind.“ Auch die IGES-Expertinnen und -experten raten zu einer Umstellung der Systematik.

Ministerin Warken will bis Mitte Mai Vorschläge für eine Pflegereform vorlegen, wie sie angekündigt hatte. Sie will damit die Finanznot der Pflegekassen lindern. Staffler forderte, Stabilität und Leistungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung in den Mittelpunkt der Reformüberlegungen zu stellen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte derweil die Krankenkassen. „Noch 2017 sprach der GKV-Spitzenverband von einer neuen Ära in der Pflegeversicherung. Schließlich erhielten erstmals Menschen mit demenzieller Erkrankungen Leistungen“, so Stiftungsvorstand Eugen Brysch. „Nicht mal zehn Jahre später wollen die Kassen nichts mehr davon wissen.“