Exklusiv
Wenn Umkleidezeit als Arbeitszeit gilt
In der Pflege dient Berufskleidung der Hygiene und der Umsetzung betrieblicher Vorgaben. Arbeitsrechtlich stellt sich damit die Frage, wie die Zeit für das An- und Ablegen der Berufskleidung praktisch zu behandeln ist.
von Peter Sausen Umkleidezeiten in der ambulanten Pflege sind Arbeitszeit, wenn das Umziehen überwiegend im Interesse des Arbeitgebers erfolgt, etwa wegen vorgeschriebener Dienst-, Schutz- oder Hygienekleidung. Das gilt besonders bei auffälliger Pflegekleidung, Logo-Kleidung oder hygienischen Vorgaben. Zieht sich der Mitarbeiter...
Häusliche Pflege DIGITAL & PLUS-Zugriff
Sie haben ein Häusliche Pflege Digital oder Print-Abo?
Jetzt einloggen oder einmalig registrieren und weiterlesen!Sie haben noch kein Digital oder Print-Abo?
- Freier Zugriff auf alle Häusliche Pflege PLUS Artikel und Webinare
- Monatliche Ausgabe der Zeitschrift Häusliche Pflege im ePaper und Print Format
- 8 Wochen testen & jederzeit kündbar