QPR
Neun versorgte Personen, vier Teilgruppen: Was die neue Stichprobe für Pflegedienste bedeutet
Die seit dem 1. Juli 2026 geltende QPR ambulant Teil 1a regelt die Zusammensetzung der Prüfstichprobe im Detail – und differenziert dabei deutlich stärker als bisher. Wer als Pflegedienst nicht vorbereitet ist, riskiert vermeidbare Bewertungsnachteile. Drei digitale Fortbildungen der Vincentz Akademie zeigen, worauf es bei der Stichprobenziehung ankommt.
In der allgemeinen ambulanten Pflege umfasst die Stichprobe nun neun Personen, aufgeteilt auf vier Teilgruppen: je zwei Personen aus Teilgruppe A (Mobilität und kognitive Fähigkeiten beeinträchtigt), Teilgruppe B (nur Mobilität beeinträchtigt) und Teilgruppe C (nur kognitive Fähigkeiten beeinträchtigt) sowie drei Personen aus Teilgruppe D, die eine aufwändige HKP-Leistung erhalten – etwa Absaugen, Beatmung, Trachealkanülenversorgung oder die Versorgung chronischer Wunden. Bei diesen drei Personen werden ausschließlich die aufwändigen Leistungen nach § 37 SGB V geprüft.
Für Dienste mit außerklinischer Intensivpflege oder psychiatrischer häuslicher Krankenpflege gelten abweichende Stichprobenverfahren, gestaffelt nach dem prozentualen Anteil dieser Versorgungen im Dienst. Der Pflegedienst muss zum Prüfbeginn eine sortierte Liste aller versorgten Personen mit den erforderlichen Angaben zu Mobilität, kognitiven Fähigkeiten, aufwändigen HKP-Leistungen und Spezialversorgungen vorlegen. Aus dieser wird nach einem definierten Zufallsverfahren mit einer Zahl zwischen eins und sechs gezogen. Nicht in die Liste aufgenommen werden Personen mit ausschließlich hauswirtschaftlichen Leistungen, ausschließlich Entlastungsleistungen nach § 45a/b SGB XI oder reinen Beratungsbesuchen nach § 37 Absatz 3 SGB XI.
Im Seminar „QPR ambulant – Fit für die neue Qualitätsprüfung“ erläutert Referent Gerd Nett das Stichprobenverfahren und die notwendigen Vorbereitungen im Dienst – von der Listenpflege über die Einwilligungserklärungen bis hin zu den Besonderheiten bei Anlass- und Wiederholungsprüfungen. Die Vincentz Akademie reagiert auf die stark gestiegene Nachfrage mit drei digitalen Terminen: einem Zusatztermin am 6. August 2026 sowie den regulären Terminen am 15. September 2026 und am 12. Oktober 2026, jeweils von 9 bis 13 Uhr.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.vincentz-akademie.de
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