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Bpa: Die Pflegereform darf kein PNOGchio-Gesetz werden

Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) des Bundesgesundheitsministeriums stößt beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) auf Kritik. Nach dessen Stellungnahme widersprechen die Pläne früheren politischen Ankündigungen und schwächen die pflegerische Versorgung. Bei den regierungsinternen Abstimmungen und der parlamentarischen Debatte im Herbst müssten die zentralen Widersprüche aufgelöst werden.

Grafik: bpa/KI-gestützte Illustration

Der bpa warnt davor, dass die Reform sonst zu einer Mogelpackung werde. In der Stellungnahme ist von einem drohenden „PNOGchio-Gesetz“ die Rede. Vier Punkte stehen im Zentrum der Einwände des Verbands: die Refinanzierung von Gehältern, die bestehenden Beratungsstrukturen, das Leistungsspektrum ambulanter Dienste und der Umgang mit dem Personalmangel.

Ungleichbehandlung bei Gehaltsrefinanzierung

Nach Angaben des bpa führt der Entwurf im GKV-Bereich eine Ungleichbehandlung tarifungebundener und privater Einrichtungen gegenüber tarifgebundenen ein. Betroffen seien die ambulante häusliche Krankenpflege, die Haushaltshilfe und die außerklinische Intensivpflege. Das komme „einer gesetzlich verordneten Wettbewerbsverzerrung gleich“ und dürfe „in keinem Fall Einfluss in einem zukünftigen PNOG finden“.

Sorge um etablierte Beratungsstrukturen

Der Verband kritisiert zudem, dass eingespielte Beratungsstrukturen ambulanter Pflegedienste zerschlagen und bei Kassen und Kommunen neu aufgebaut werden sollen. Betroffen seien Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI und Schulungen pflegender Angehöriger. Für die geplante Pflegebegleitung müssten laut bpa bis zu 20.000 Pflegefachkräfte der direkten Versorgung entzogen werden, was den Fachkräftemangel weiter vergrößern würde.

Ambulante Leistungen unter Druck

Bewährte ambulante Angebote würden nach Angaben des bpa erheblich eingeschränkt. So dürften 16.000 Pflegedienste Leistungen aus einem neuen Sozialraumbudget nicht erbringen, die eigenständige Verhinderungspflege werde „quasi gestrichen“ und die Tagespflege geschwächt, weil der Entlastungsbetrag nicht mehr für Unterkunft und Verpflegung eingesetzt werden könne. Zugleich ignoriere der Entwurf den Personalmangel und lasse Konzepte wie die Kompetenzvermutung außen vor, die nach Einschätzung des Verbands sofort tausende internationale Fachkräfte in die Versorgung bringen könnte.

Mehr zum Thema auf www.pnogchio.de