Exklusiv
Intensivpflege: LSG NRW begrenzt Kürzungen bei 24-Stunden-Versorgung
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat am 19. März 2026 entschieden, dass Krankenkassen eine ärztlich verordnete 24-Stunden-Versorgung nicht pauschal um Zeiten der Grundpflege kürzen dürfen. Entscheidend ist, wer die Grundpflege tatsächlich erbringt. Im Fall übernahmen sie die Eltern. Für Intensivpflegedienste kann das erhebliche finanzielle Folgen haben – doch was gilt nun in der Praxis?
Von Ralf Kaminski Die außerklinische Intensivpflege gehört seit Jahren zu den konfliktträchtigsten Bereichen der Leistungserbringung nach § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V. Kaum ein Thema beschäftigt Leistungserbringer häufiger als die Frage, ob Krankenkassen eine ärztlich verordnete 24-Stunden-Versorgung um...